7.4 ICAO Flugplan
ICAO flight plan (ATS flight plan)
Mit einem Flugplan wird ein Flug angekündigt und beschrieben. Für bestimmte Flüge besteht eine Flugplanpflicht
Sinn und Zweck eines Flugplans ist die Ankündigung eines Flugvorhabens bei der Flugverkehrskontrolle (ATC) unter Angabe der wesentlichen Daten, die zur Planung, Begleitung und Sicherung des Fluges durch ATC erforderlich sind.
Dieses Kapitel behandelt
- 7.4.1 - den Inhalt des Flugplans
- 7.4.2 - das Ausfüllen des Flugplans
- 7.4.3 - die Aufgabe des Flugplans
- 7.4.4 - die Änderung/Aktivierung des Flugplans
- 7.4.5 - das Schließen des Flugplans
Der Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie um im Notfall (z.B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeugführers zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.
Flugplanpflichtiger IFR – Flug eines Airliners
Flugplanpflicht besteht für
- IFR Flüge
- VFR Nachtflüge (soweit er über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt)
- Flüge über Staatsgrenzen (mit verschiedenen Ausnahmen v.a. im Schengen-Raum)
- Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, soweit angeordnet
- Kunstflüge im kontrollierten Luftraum
- Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.
Kunstflug im kontrollierten Luftraum – Freestyle -
(mit freundlicher Genehmigung von Eugen Schaal)
Abgesehen von Segelkunstflug und grenzüberschreitenden Flügen hast du als Segelflieger oder Motorseglerpilot relativ selten mit einem Flugplan zu tun. Du kannst aber immer der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einen Flugplan übermitteln, auch wenn kein Flugplan vorgeschrieben ist. Das kann z.B. sinnvoll sein, um den Such- und Rettungsdienst zu erleichtern.
Für jeden Flug, für den du einen Flugplan aufgibst, musst du eine Flugberatung einholen.
Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe (nur IFR), die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.
Je nach Flugabsicht unterscheidet man
- IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln),
- VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln) und
-
gemischte Flugpläne, die mit VFR oder IFR beginnen und während des Fluges die Flugregeln wechseln.
7.4.1 Inhalt des Flugplans
Das Format des ICAO-Flugplans wurde von der ICAO festgelegt. Er besteht aus einem einseitigen Formular, das 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass sie international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.
7.4.2 Ausfüllen des Flugplans
Wesentliche Regeln und Vorschriften, Beschreibung und Erklärung wichtiger Formularfelder
Die Regeln und Vorschriften für das Ausfüllen eines Flugplans sind in der AIP VFR, Teil ENR zu finden.
Wesentliche Regeln sind:
- Einreichen frühestens 5 Tage (= 120 h) vor planmäßigem Flugantritt
- Uhrzeiten in Koordinierter Weltzeit (UTC)
- Aktivierung und Schließen automatisch bei Start/Landung auf kontrollierten Flugplätzen – ansonsten Aktivierung nach dem Start und Schließen nach der Landung durch den Piloten
- Übermittlung per Telefon oder Telefax an die Flugsicherungsbehörde oder Flugplanerstellung im Internet unter: dfs-ais.de
Feld | Beschreibung | Erklärung |
Feld 7 | aircraft ident | Rufzeichen des Luftfahrzeugs. Flugzeugzulassungen ohne Bindestrich (DEBUF). |
Feld 8 | flight rules | Flugregeln, unter denen geflogen wird. I für IFR, V für VFR, Y und Z für Flugregelwechsel. |
type of flight | Flugtyp: Für VFR häufig G für general aviation. | |
Feld 9 | number | Anzahl der Luftfahrzeuge, die unter diesem Flugplan fliegen (meist 1, mehr nur bei Formationsflügen) |
type of aircraft | ICAO-Typenbezeichnung des Luftfahrzeugs (C172, etc.); ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code | |
wake turbulence cat | Wirbelschleppen-Kategorie (Light, medium, heavy) („L“ für Gewichtsklasse Light = bis 1000 kg) | |
Feld 10 | Equipment | Kenngruppen der bordseitig verfügbare Navigations- und Kommunikationsequiments. |
transponder mode | Kenngruppe des verfügbaren Transponders an Bord. | |
departure aerodrome | ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes | |
Feld 13 | departure aerodrome | ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes |
departure time | Abflugzeit (Lösen der Parkbremse) | |
Feld 15 | cruising speed (fünfstellig) | Reisefluggeschwindigkeit. In Deutschland in Knoten wahrer Eigengeschwindigkeit (Kürzel "N", z.B. N0470). |
level (vierstellig) | Geplante Reiseflughöhe. „F“ für Flight Level (z.B. F070 = FL70) oberhalb der Übergangsflughöhe, „A“ für Altitude (z.B. A050 = 5000ft). Alternativ: „VFR“ für implizite Angabe bei VFR-Verkehr in Lufträumen G/E. | |
route |
Geplante Flugroute | |
Feld 16 | destination aerodrome | ICAO-Code des Zielflughafens |
total EET | Ungefähre Flugdauer | |
altn aerodrome | Ausweichflughafen | |
2nd altn aerodrome | zweiter Ausweichflughafen | |
Feld 18 |
other information | Zusätzliche wichtige Informationen (z.B. bei ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code genaue Erläuterung) |
Feld 19 |
endurance | Zeit, die mit getanktem Treibstoff geflogen werden kann |
persons on board | Gesamtzahl der Personen an Bord (Passagiere plus Besatzung). | |
pilot in command | Name des kommandierenden Piloten | |
aircraft color and marketing | Erkennungsmerkmale des Luftfahrzeugs |
7.4.3 Aufgabe des Flugplans
Wann und wie muss ein Flugplan aufgegeben werden?
Der Flugplan kann frühestens 5 Tage und muss spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung drei Stunden, vor dem planmäßigen Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde (AIS) per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet (www.dfs-ais.de) aufgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit Flugpläne während des Fluges per Funk an den zuständigen Fluginformationsdienst (FIS) zur Weiterleitung an den AIS aufzugeben.
7.4.4 Ändern/Aktivierung des Flugplans
Automatische Aktivierung auf kontrollierten Flugplätzen, telefonische Startmeldung auf unkontrollierten Startflugplatzes durch den Betriebsleiter oder per Funk an den Fluginformationsdienst
Wenn sich die Abblockzeit (Zeitpunkt der ersten Rollbewegung eines Lfz. aus eigener Kraft) um mehr als 30 Minuten verzögert, muss der bereits aufgegebene Flugplan geändert oder neu eingereicht werden.
Die Aktivierung des Flugplanes erfolgt in Deutschland bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) automatisch.
Ansonsten muss der Flugplan unverzüglich mit Angabe des Kennzeichens, des Startflugplatzes und der tatsächlichen Startzeit aktiviert werden durch
- eine telefonische Startmeldung durch den Betriebsleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes bei AIS oder
- durch eine per Funk an den Fluginformationsdienst übermittelte Startmeldung.
7.4.5 Schließen des Flugplans
Nach der Landung automatisches Schließen auf kontrollierten Flugplätzen, telefonische Landemeldung auf unkontrollierten Startflugplatzes durch den Betriebsleiter oder per Funk an den Fluginformationsdienst (FIS)
Ein Flugplan muss so schnell wie möglich nach dem Flug mit einer Landemeldung geschlossen werden. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird das automatisch erledigt. Wenn du auf einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle landest, muss der Flugplan telefonisch bei AIS oder - so die Landung als sichergestellt gilt - per Funk noch aus der Luft bei FIS geschlossen werden.
Weiterführende Informationen zur „Flugdurchführungsplanung“ findest du im Internet unter folgendem Link: Flugdurchführungsplanung: Flugsicherheitsmitteilung (fsm) 1/87
Anker: Inhalt = Fplan-1; Ausfüllen = Fplan-2; Aufgabe = Fplan-3; Aktivierung = Fplan-4; Schließen = Fplan-5
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